Eine gute Leadliste ist nur die halbe Arbeit. Ob ein Gespräch entsteht, entscheidet der erste Kontakt. So gehen Sie bei der Kaltakquise im B2B vor.
Welcher Kanal ist erlaubt?
- Telefon: Gegenüber Unternehmen ist ein Anruf nach § 7 Abs. 2 UWG zulässig, wenn eine mutmaßliche Einwilligung besteht, also ein konkreter sachlicher Bezug zum Geschäft des Angerufenen.
- E-Mail: Werbe-E-Mails brauchen auch im B2B grundsätzlich eine vorherige Einwilligung. Kalte E-Mails sind daher riskant.
- LinkedIn und Xing: Eine persönliche Kontaktanfrage mit kurzer Nachricht ist ein guter Einstieg.
Dies ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Akquiseprozess im Zweifel prüfen.
Aufbau des ersten Gesprächs
- Persönlicher Einstieg: ein Satz, der zeigt, dass Sie das Unternehmen kennen.
- Das Problem des Kunden: in seinen Worten, nicht in Ihren.
- Kurzer Nachweis: ein Beispiel oder Ergebnis.
- Eine einfache Frage: „Ist das für Sie ein Thema?“ statt sofort einen Termin zu verlangen.
Nachfassen
Viele Antworten kommen erst beim zweiten oder dritten Kontakt. Fassen Sie nach drei bis fünf Werktagen kurz nach und bringen Sie jedes Mal etwas Neues ein.
Transparenz nach DSGVO
Sagen Sie dem Kontakt, woher Sie seine Daten haben, und löschen Sie sie auf Wunsch. Das schafft Vertrauen und erfüllt die Informationspflicht.
TropLead liefert B2B-Leads mit Entscheider, Telefon, E-Mail und Quelle zu jedem Kontakt – die Grundlage für eine persönliche und saubere Kaltakquise.